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AGB

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1.Geltungsbereich

1.1 Diese allgemeinen Geschäfts- und Zahlungsbedingungen (AGB) gelten für alle von der

Firma Fit forever GmbH, vertraglich übernommenen Leistungsverpflichtungen.

1.2 Angebote und Leistungen der Fit forever GmbH erfolgen ausschließlich auf Grundlage dieser AGB. Sie gelten auch dann für alle zukünftigen Geschäftsbeziehungen, wenn sie nicht

nochmals ausdrücklich vereinbart werden.

1.3 Abweichungen von diesen AGB sind nur wirksam, wenn sie durch Fit forever GmbH schriftlich bestätigt werden. Abweichende AGB von Vertragspartnern werden auch dann nicht Vertragsbestandteil, wenn sie die Einbeziehung anderer AGB ausschließen und/oder

wenn diesen AGB nicht ausdrücklich widersprochen wird.

2. Angebote, Vertragsschluss

2.1 Alle Angebote der Fit forever GmbH erfolgen frei bleiben. Verträge kommen erst durch die Auftragsbestätigung der Fit forever GmbH oder – unterbleibt eine solche – aufgrund Lieferung bzw. Leistung der Fit forever GmbH zustande.

2.2 Bei Aufträgen von Vertragspartnern aus anderen Mitgliedstaaten der Europäischen

Union erklärt der Auftraggeber mit der Auftragserteilung, dass die Leistungen für sein

Unternehmen bestellt werden. Andernfalls hat er dies schriftlich auszuschließen. Der

Auftraggeber hat der Fit forever GmbH mit der Auftragserteilung seine USt-IdNr. mitzuteilen.

Ist diese USt-IdNr. Mitgeteilt worden, gilt diese auch für spätere Aufträge.

2.3 Der Auftraggeber ist verpflichtet, der Fit forever GmbH eine gegebenenfalls für die Abwicklung bzw. Fakturierung erforderliche interne Bestellnummer des Auftraggebers spätestens mit der Erteilung des Auftrags unaufgefordert mitzuteilen.

3. Zahlungsbedingungen

3.1 Fit forever GmbH stellt erbrachte Leistungen/Teilleistungen mit einer ergänzenden Aufstellung über die erbrachten Arbeiten in Rechnung.3.2 Alle Rechnungen der Fit forever GmbH sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zu bezahlen. Mit Ablauf dieses Zahlungsziels befindet sich der Kunde im Zahlungsverzug, ohne dass es insoweit eines Hinweises auf der Rechnung oder einer Mahnung bedarf.

3.3 Etwaige Einwendungen gegen Rechnungen der Fit forever GmbH sind binnen 14 Tagen nach Rechnungsstellung schriftlich geltend zu machen, ansonsten gelten die Rechnungen

als genehmigt.

3.4 kommt der Kunde mit seiner Zahlungspflicht in Verzug, ist Fit forever GmbH gegenüber dem Kunden berechtigt, weitere Leistungen bis zur vollständigen Bezahlung offener

Forderungen zurückzuhalten.

3.5 Gerät der Vertragspartner gegenüber der Fit forever GmbH mit Zahlungsverpflichtungen, diemehr als 15 % der fälligen Forderungen gegenüber Ihnen ausmachen, für mehr als

sieben Tage in Verzug, ist Fit forever GmbH berechtigt, alle Forderungen gegen ihn sofort

fällig zu stellen, auch wenn Zahlungsfristen vereinbart sind, die noch nicht abgelaufen

sind. Auch wenn vertraglich andere Zahlungsmodalitäten vereinbart sind, kann Fit forever GmbH in diesem Fall weitere Lieferungen und Leistungen davon abhängig machen, dass

Vorkasse geleistet wird oder gleichwertige Sicherheiten gestellt werden.

3.6 Jeglicher Skontoabzug ist ausgeschlossen.

3.7 Alle von Fit forever GmbH gemachten Preisangebote erfolgen netto, also zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.

3.8 Soweit Leistungen von Fit forever GmbH in Fällen des innergemeinschaftlichen

Rechtsverkehrs ohne Ausweisung der deutschen Umsatzsteuer erfolgen, ist der

Auftraggeber verpflichtet, die Umsatzsteuer selbstständig nach den für ihn geltenden

nationalen bzw. europarechtlichen Regeln abzuführen. Der Auftraggeber ist alleiniger

Steuerschuldner.

4. Aufrechnungsausschluss

Die Aufrechnung gegen Forderungen von Fit forever GmbH ist ausgeschlossen, es sei denn

die zur Aufrechnung erklärte Gegenforderung ist unbestritten oder rechtskräftig

gerichtlich festgestellt.

5. Leistungsverzögerungen, Gewährleistung, Ausschlussfristen, Haftung

5.1 Fit forever GmbH verpflichtet sich, die von ihr übernommenen Leistungen gemäß den

vertraglichen Vereinbarungen zu erbringen. Leistungsverzögerungen aufgrund höherer

Gewalt und aufgrund von Ereignissen, die die Leistungserbringung von Fit forever GmbH nicht nur vorübergehend verhindern bzw. unmöglich machen, wie z.B. Streik, Aussperrung

oder behördliche Anordnung, sind von Fit forever GmbH auch bei vereinbarten Fristen und

Termine nicht zu vertreten und begründen keine Schadensersatzverpflichtung.

5.2 Etwaige Gewährleistungsansprüche sind gegenüber Fit forever GmbH unverzüglich

anzuzeigen.

5.3 ….

5.4 Eventuelle Gewährleistungsansprüche verjähren innerhalb einer Frist von einem Jahr.

Die Frist beginnt mit dem Abschluss des Auftrages durch Fit forever GmbH.

5.5 Jegliche von Fit forever GmbH übernommene Beschaffenheitsgarantie und/oder

Terminszusage bedarf einer schriftlichen Zusage von Fit forever GmbH.

5.6 Die Haftung der Fit forever GmbH für von ihr zu vertretende Schäden wird ausgeschlossen, soweit diese nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen. Gleiches gilt für eine etwaige Haftung der Fit forever GmbH für ihre gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen.

6. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

6.1 Der Auftraggeber ist verpflichtet, den von Fit forever GmbH mit den Leistungen beauftragten Mitarbeitern jegliche erforderliche Unterstützung bei den Arbeiten im Betrieb des Auftraggebers zu gewähren. Dies umfasst die Bereitstellung, Richtigkeit und

Vollständigkeit aller Informationen, Arbeitsunterlagen und Arbeitsmittel, die zur

Erbringung der angebotenen Leistungen benötigt werden. Er ist ebenfalls

verantwortlich für die Herstellung des Kontaktes zu seinen Fachfunktionen und dafür,

dass notwendige Entscheidungen des Auftraggebers zeitgerecht getroffen werden.

6.2 Der Auftraggeber stellt sicher, dass alle durch Ihnen zu erbringenden erforderlichen

Mitwirkungsleistungen rechtzeitig, im erforderlichen Umfang und für Fit forever GmbH.

kostenlos erbracht werden.

6.3 Falls der Auftraggeber seiner Mitwirkungspflicht nicht oder nicht termingerecht oder

nicht ausreichend nachkommt, hat er die daraus entstehenden Folgen, wie

Mehraufwand und Verzögerungen zu tragen.

7. Leistungserbringung durch Dritte

Fit forever GmbH ist berechtigt, von ihr geschuldete Leistungen durch Dritte erbringen zu

lassen. Die Dritten sind dabei an die von Fit forever GmbH gegenüber dem Auftraggeber

eingegangenen Verpflichtungen gebunden.

8. Recht der Bundesrepublik Deutschland, Gerichtsstand

8.1 für diese AGB sowie für alle Rechtsbeziehungen zwischen Fit forever GmbH und den

Auftraggebern gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

8.2 soweit Verträge mit Fit forever GmbH neben der deutschen Sprache auch in einer anderen Sprache abgefasst werden, so ist in jedem Fall die deutsche Vertragsfassung

maßgebend.

8.3 als Gerichtsstand für alle sich unmittelbar oder mittelbar im Zusammenhang mit den

von Fit forever GmbH zu erbringenden Leistungen bzw. den der Fit forever GmbH zustehenden Ansprüchen ergebenden Streitigkeiten wird das Amtsgericht Brake bzw. das

Landgericht Oldenburg vereinbart.

9. Salvatorische Klausel

sollte eine Klausel dieser AGB oder sonstiger von Fit forever GmbH eingegangener Verträge

unwirksam sein oder werden, so bleiben die übrigen Regeln wirksam.