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Das Betriebliche Eingliederungsmanagement – Was ist das?

BEM bzw. das betriebliche Eingliederungsmangement ist eine gesetzlich vorgeschriebene Maßnahme, die darauf abzielt, Arbeitsunfähigkeitszeiten zu reduzieren und Mitarbeiter nach einer Krankheit erfolgreich in den Arbeitsalltag zurückzuführen. Seit dem 1. Mai 2004 fordert der Gesetzgeber von Arbeitgebern, ein BEM einzurichten, um langfristig den Arbeitsplatz ihrer Mitarbeiter zu sichern und deren Erwerbsfähigkeit wiederherzustellen. Dieses Managementinstrument ist nicht nur ein gesetzlicher Rahmen, sondern auch ein Weg, um das Wohl und die Produktivität der Mitarbeiter zu fördern. Begleiten Sie uns auf dieser informativen Reise, um mehr über BEM, seine Anforderungen und Vorteile zu erfahren.

  • Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) bietet Unterstützung bei der Wiedereingliederung kranker Mitarbeiter, schafft ein gesundes Arbeitsumfeld und bietet zusätzlichen Kündigungsschutz.
  • Mögliche Maßnahmen im BEM-Verfahren umfassen flexible Arbeitszeiten, veränderte Job-Aufgaben, Umschulungsmaßnahmen, Rehabilitation und die Bereitstellung ergonomischer Hilfsmittel.
  • Es dürfen keine arbeitsrechtlichen Konsequenzen drohen, wenn der Arbeitnehmer das BEM-Verfahren ablehnt.
  • BEM bietet Vorteile für Mitarbeiter und Arbeitgeber, erhöht die Produktivität, minimiert Kosten und erfüllt eine soziale Rolle.
  • Für eine erfolgreiche Umsetzung des BEM-Verfahrens ist die Anerkennung dessen Wert und Notwendigkeit von beiden Parteien, Arbeitgeber und Arbeitnehmer, entscheidend.

Was ist das betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM)?

Das betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM) ist ein gesetzlich vorgeschriebenes Programm, das auf die Prävention von Arbeitsunfähigkeit abzielt.

Es wurde entwickelt, um Arbeitgebern zu helfen, die Erwerbsfähigkeit ihrer Mitarbeiter wiederherzustellen und deren Arbeitssitz zu schützen.

Dazu gehört die Förderung eines gesunden Arbeitsumfeldes, in dem erkrankte Mitarbeiter bei Bedarf eine angemessene Unterstützung erhalten.

BEM besteht aus verschiedenen Maßnahmen, die in der Regel auf Kosten des Arbeitgebers umgesetzt werden müssen, um die Wiedereingliederung von erkrankten Mitarbeitern zu fördern.

Wann greift das BEM?

Laut Gesetz muss ein BEM Verfahren initiiert werden, wenn ein Mitarbeitender 42 Tage innerhalb der letzen 365 Tage arbeitsunfähig war.

Dabei ist zu beachten, dass die 42 Tage Arbeitsunfähigkeit nicht am Stück, sondern verteilt auf ein Jahr festgestellt werden können.

Wie funktioniert BEM?

BEM besteht aus einer Reihe von Maßnahmen, die von beiden Seiten getroffen werden müssen. Am Anfang steht das Einladungsschreiben an den Mitarbeitenden, gefolgt vom Gespräch zwischen Arbeitgeber, Mitarbeiter und anderen möglichen Beteiligten.

betrieblichen eingliederungsmanagement gespräch

Im Anschluss wird ein Aktionsplan entwickelt, der es dem Mitarbeiter ermöglichen soll, in den Arbeitsalltag zurückzukehren.

Zu guter Letzt müssen sowohl der Arbeitgeber als auch der Mitarbeiter alle vereinbarten Maßnahmen einhalten und das BEM-Verfahren beenden.

Ziel eines BEM-Gespräches ist es herauszufinden, ob und in wiefern die Arbeit an sich zur Arbeitsunfähigkeit beiträgt, und wie man Umstände verändern oder anpassen kann, damit dies entsprechend vermieden werden kann.

Ein BEM-Gespräch ist eine Gelegenheit, über die möglichen Lösungswege zu sprechen und Kompromisse auszuarbeiten, damit der Mitarbeiter problemlos in den Arbeitsalltag zurückkehren kann.

Bei jedem Schritt des Verfahrens besteht die Möglichkeit, dass eine externe Beratung von professionellen Experten in Anspruch genommen werden kann, um den reibungslosen Ablauf des Verfahrens sicherzustellen.

Es besteht aber auch die Möglichkeit seitens des „BEM-lings“ das Verfahren jederzeit abzubrechen und sich auf dem normalen Weg der Arbeitsabsicherung zu begeben.

Da die betriebliche Eingliederung ein Freiwilligkeitsprogramm ist, muss jede Entscheidung des Betroffenen akzeptiert werden.

Das Einladungsschreiben

Bei einer Krankheit, die länger als 6 Wochen anhält, ist es Pflicht des Arbeitgebers, dem Mitarbeitenden ein Einladungsschreiben zukommen zu lassen, in dem er oder sie aufgefordert wird, an einem BEM-Verfahren teilzunehmen.

Dieses Einladungsschreiben sollte auf die Freiwilligkeit und den besonderen Datenschutz hinweisen.

Das Gespräch

Im Rahmen der BEM-Maßnahme wird ein Gespräch zwischen dem Arbeitgeber, Mitarbeiter und weiteren Personen, die auf Wunsch es Betroffenen beteiligt werden können – wie etwa eine Vertreterin oder ein Vertreter des Betriebsrates – stattfinden.

Dieses Gespräch ist ein zentraler Bestandteil des BEM-Verfahrens und soll dazu beitragen, ein individuelles Maßnahmenpaket aufzubauen, entsprechend der spezifischen Situation des Mitarbeiters.

Der Aktionsplan

Nach dem Gespräch werden alle Beteiligten gemeinsam einen Aktionsplan entwickeln, der es dem Mitarbeiter ermöglicht, nach seiner Krankheit in den Arbeitsalltag zurückzukehren.

aktionsplan

Der Aktionsplan kann beispielsweise Maßnahmen wie eine Verringerung der Arbeitszeit, psychologische Unterstützung oder auch Hilfe zur Wiedereingliederung beinhalten.

Die Umsetzung des Aktionsplans

Um den Aktionsplan erfolgreich umzusetzen, müssen sowohl der Arbeitgeber als auch der Mitarbeiter die vereinbarten Maßnahmen einhalten.

Während des gesamten Verfahrens muss der Arbeitgeber den Mitarbeitenden auch weiterhin bezahlte Lohnfortzahlung zukommen lassen.

Abschließender Teil

Das BEM-Verfahren ist eine komplexe und detailgetriebene Angelegenheit, die sowohl vom Arbeitgeber als auch vom Mitarbeiter ernst genommen werden muss.

Durch dieses Programm können Unternehmen langfristig ein umfassendes Gesundheits- und Wohlbefindensmanagement implementieren, das sowohl Arbeitgeber als auch Mitarbeiter in einem gesunden und produktiven Arbeitsumfeld nutzen können.

Daher ist es wichtig, dass die Beteiligten alles tun, um den Erfolg des BEM-Verfahrens sicherzustellen.

Gesetze und gesetzliche Pflicht zum BEM

Laut dem Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) sind Arbeitgeber dazu verpflichtet, ein betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) einzuführen, wenn innerhalb des letzten

gesetze zum BEM

Jahres mehr als 42 Tage Arbeitsunfähigkeit bei einem Mitarbeitenden festgestellt wurden. Dies gilt auch für sozialversicherungspflichtige oder freie Beschäftigungsverhältnisse.

Des Weiteren müssen Arbeitgeber jederzeit die gesetzlichen Bestimmungen des BEM einhalten, um zu verhindern, dass Mitarbeiter ihre Erwerbsfähigkeit infolge von Krankheit oder Unfall nicht wiederherstellen können.

§ 167 SGB IX – Rehabilitation und Teilhabe von Menschen mit Behinderungen

Der § 167 des SGB IX (Sozialgesetzbuch Neuntes Buch) legt fest, dass Arbeitgeber verpflichtet sind, ein betriebliches Eingliederungsmanagement zu initiieren, wenn innerhalb des letzten Jahres bei einem Mitarbeitenden mehr als 42 Tage Arbeitsunfähigkeit festgestellt wurden.

Dieses Gesetz sieht vor, dass Unternehmen ein BEM-Verfahren im Interesse der Wiederherstellung der Erwerbsfähigkeit und zum Schutz des Arbeitsplatzes einleiten müssen.

§ 44 SGB IX – Stufenweise Wiedereingliederung

Der § 44 des SGB IX regelt die stufenweise Wiedereingliederung von Arbeitnehmern ins Berufsleben. Es legt fest, dass jeder, der arbeitsunfähig ist und wieder in den Arbeitsprozess einsteigen möchte, das Recht hat, ein betriebliches Eingliederungsmanagement in Anspruch zu nehmen.

Der § 44 sieht auch vor, dass Arbeitgeber die Kosten für das BEM-Verfahren übernehmen müssen, während sie gleichzeitig alle gesetzlichen Bestimmungen einhalten.

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Wer ist bei einem BEM Prozess zu beteiligen?

Bei einem BEM-Verfahren müssen sowohl der Arbeitgeber als auch der Mitarbeiter verschiedene Rollen übernehmen.

Der Arbeitgeber hat die Pflicht, den Mitarbeitenden zu informieren und ihm oder ihr ein Einladungsschreiben zu schicken.

Er muss auch das BEM-Verfahren anstoßen, den Aktionsplan erarbeiten und die Umsetzung des Verfahrens überwachen.

Für den Mitarbeiter ist die Teilnahme freiwillig, und er kann bestimmen welche Personen er oder sie zu einem BEM Gespräch zusätzlich einlädt. Dazu gehören Vertreter aus Betriebsräten, Gewerkschaften und Arbeitnehmervertretungen, Kollegen oder auch Anwälte.

Datenschutz beim BEM

Da das BEM-Verfahren eng mit den persönlichen, gesundheitlichen Daten des Mitarbeiters zusammenhängt, müssen sowohl der Arbeitgeber als auch der Betroffene bestimmte gesetzliche Bestimmungen einhalten.

Dazu gehören die Einhaltung der Grundsätze des Datenschutzes und eine Information über den Zweck der Verarbeitung.

Auch muss sichergestellt sein, dass keine personenbezogenen Daten an Dritte weitergeleitet werden und dass die Daten nur zu dem vereinbarten Zweck verarbeitet werden.

BEM-Akten sind ebenfalls gesondert von Personalakten zu verwalten, damit Daten nicht unbeabsichtigt weitergeleitet werden können.

Nur der BEM-Beauftragte hat Einsicht in die BEM-Akten, bis sich der Mitarbeiter einverstanden erklärt, dass die Daten an relevante Personen wie z.B. den Betriebsarzt weitergeleitet werden.

Die Rolle des BEM Betriebsrats beim BEM

Der Betriebsrat ist eine zentrale Institution, wenn es um das Thema betriebliches Eingliederungsmanagement geht. Der Betriebsrat hat nicht nur die Pflicht, den Mitarbeitenden beim BEM-Verfahren zu unterstützen.

bem gespräch

Er hat auch eine Beratungsfunktion und ist dafür verantwortlich, dass der Mitarbeiter die notwendige Unterstützung bekommt.

Der Betriebsrat muss sicherstellen, dass die Interessen des Arbeitnehmers beim BEM-Verfahren berücksichtigt werden und nimmt auch an der Entwicklung des Aktionsplans teil.

Er ist für die Kontrolle des Verfahrens zuständig und muss dafür sorgen, dass alle gesetzlichen Bestimmungen eingehalten werden.

Der Betriebsrat ist auch verpflichtet, den Mitarbeitenden bei der Wiedereingliederung im Arbeitsalltag zu unterstützen.

Dies kann durch die Vermittlung geeigneter Arbeitsplätze, die Vermittlung externer Experten und Stellen oder durch gezielte Umschulungsmaßnahmen erfolgen.

Der Betriebsrat kann auch Maßnahmen unterstützen, um den Mitarbeitenden neue Fertigkeiten beizubringen, wie z.B. das Erlernen neuer Computerprogramme oder die Teilnahme an Weiterbildungsmaßnahmen.

Der Betriebsrat wird in jeden Fall über die Durchführung eines BEM-Verfahrens informiert, nimmt jedoch nur aktiv teil sofern der Teilnehmer es wünscht.

Die Vorteile des BEM für Arbeitgeber und Mitarbeiter

Durch die Einführung eines BEM sind sowohl Arbeitgeber als auch Mitarbeiter von zahlreichen Vorteilen profitieren.

Zum einen fördert das BEM die Wiedereingliederung von Mitarbeitern, stellt sicher, dass diese wieder produktiv arbeiten können und trägt so zur langfristigen beruflichen Sicherheit bei.

Zum anderen profitieren Arbeitgeber von einem BEM-Verfahren, da es ihnen hilft, mögliche betriebliche Probleme zu minimieren und Kosten durch reduzierte Arbeitsunfähigkeitstage zu senken.

Für Mitarbeiter bedeutet das BEM-Verfahren, dass sie eine Unterstützung im beruflichen Wiedereinstieg erhalten und Zugang zu Maßnahmen haben, die ihnen bei der Gewährleistung eines kontinuierlichen Arbeitsverhältnisses helfen.

Insgesamt ermöglicht das BEM eine nachhaltige Wiedereingliederung und kann sowohl für die Zufriedenheit im Unternehmen als auch für die berufliche Entwicklung der Mitarbeiter von großem Nutzen sein.

Es kann außerdem dazu beitragen, ein gesundes und sicheres Arbeitsumfeld zu schaffen, in dem alle Mitglieder des Unternehmens gleichermaßen geschützt werden.

Kündigungsschutz und Auswirkungen des BEM Verfahrens

Ein betriebliches Eingliederungsmanagement bietet zusätzlichen Kündigungsschutz für Arbeitnehmer, die an einem BEM-Verfahren teilnehmen.

In diesem Zeitraum darf der Arbeitgeber den Mitarbeiter nicht entlassen, es sei denn, der Arbeitgeber kann eine gerechtfertigte Kündigung belegen.

kündigungsschutz beim BEM

Auch werden im BEM-Verfahren alle notwendigen Maßnahmen besprochen, um die Wiedereingliederung des Mitarbeiters in den Arbeitsprozess zu erleichtern.

Dazu können flexible Arbeitszeiten, ein Verändere der Job-Aufgaben oder die Unterstützung bei Umschulungsmaßnahmen gehören.

Abschließend kann man sagen, dass ein betriebliches Eingliederungsmanagement eine wertvolle Möglichkeit für Arbeitgeber und Mitarbeiter ist, um die Wiedereingliederung in den Arbeitsalltag zu erleichtern.

Es bietet ein hohes Maß an Flexibilität und Unterstützung, um den Einzelnen auf seinem Weg zurück ins Arbeitsleben zu begleiten.

Sofern ein Arbeitnehmer das BEM-Verfahren ablehnt, dürfen daraus keine Arbeitsrechtlichen Konsequnzen drohen. Selbst eine Kündigung wäre dadurch nicht gerechtfertigt.

Umgekehrt jedoch, versucht der Arbeitsgeber den Arbeitnehmer nach längerer Arbeitsunfähigkeit zu kündigen, ohne ein BEM-Verfahren angeboten zu haben, wird entsprechend des Kündigungsschutzes zunächst ein BEM-Verfahren verlangt.

Dies kann bei Nichteinhaltung zu Schadensersatzansprüchen auf Seiten des Mitarbeiters führen.

Mögliche Maßnahmen im BEM Verfahren

Es gibt verschiedene Maßnahmen, die im Rahmen eines BEM-Verfahrens durchgeführt werden können und damit helfen den Mitarbeitern zurück in den Arbeitsalltag zu finden.

Zunächst kann es nötig sein, dass der Mitarbeiter aufgrund einer Erkrankung zunächst zur Rehabilitation geht.

Außerdem kann das BEM-Verfahren den Einsatz ergonomischer und medizinischer Hilfsmittel beinhalten, wie z.B. spezielle Schreibtische oder Bürostühle.

Zudem können Umschulungsmaßnahmen abgestimmt werden, um den Mitarbeitern neue Fähigkeiten für einen neuen Job zu vermitteln.

homeoffice im betrieblichen gesundheitsmanagement(1)

Darüber hinaus können im Rahmen des BEM-Verfahrens auch psychologische Beratung und Hilfe angeboten werden, um den Mitarbeitern bei der Wiedereingliederung in den Arbeitsalltag zu helfen.

Ebenso kann auch die Vermittlung externer Experten und Stellen angeboten werden, um den Mitarbeitern bei der Auswahl geeigneter Arbeitsplätze zu unterstützen.

Dieser Service kann eine wertvolle Unterstützung sein, um den Mitarbeitenden bei der Wiedereingliederung in den Arbeitsalltag zu unterstützen.

Letztlich können auch flexible Arbeitszeiten vereinbart werden, um den Mitarbeiter bei seiner Rückkehr in das Berufsleben zu unterstützen. Durch flexible Arbeitszeiten können Ängste und Sorgen bezüglich der Wiedereingliederung minimiert werden.

Fazit

Zusammenfassend spielt das betriebliche Eingliederungsmanagement eine entscheidende Rolle bei der Wiedereingliederung von Mitarbeitern nach einer längeren Abwesenheit.

Es bietet einen strukturierten Prozess und eine Reihe von Maßnahmen – von der Rehabilitation bis hin zu Umschulungen und flexiblen Arbeitszeiten – um den Mitarbeitern dabei zu helfen, wieder ins Berufsleben einzusteigen und dabei gleichzeitig ihre Gesundheit und ihr Wohlbefinden zu schützen.

Es bietet nicht nur Vorteile für den Mitarbeiter, sondern auch für den Arbeitgeber, indem es die Produktivität erhält und Kosten minimiert. Es erfüllt eine soziale Rolle, indem es potenzielle Probleme erkennt und als Brücke dient, um die geeigneten Lösungen zu finden und umzusetzen.

Es ist wichtig, dass beide Parteien, Arbeitgeber und Arbeitnehmer, das BEM-Verfahren als einen wertvollen und notwendigen Teil der Unternehmenskultur anerkennen. Abschließend ist festzuhalten, dass das BEM-Verfahren eine Win-Win-Situation für alle Beteiligten darstellt.

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