Für Betriebe · BEM
Das Betriebliche Eingliederungsmanagement – Was ist das?
BEM ist eine gesetzlich vorgeschriebene Maßnahme, die darauf abzielt, Arbeitsunfähigkeitszeiten zu reduzieren und Mitarbeitende nach einer Krankheit erfolgreich in den Arbeitsalltag zurückzuführen.
Was ist das betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM)?
Das betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM) ist ein gesetzlich vorgeschriebenes Programm, das auf die Prävention von Arbeitsunfähigkeit abzielt. Es wurde entwickelt, um Arbeitgebern zu helfen, die Erwerbsfähigkeit ihrer Mitarbeitenden wiederherzustellen und deren Arbeitsplatz zu schützen.
Dazu gehört die Förderung eines gesunden Arbeitsumfeldes, in dem erkrankte Mitarbeitende bei Bedarf eine angemessene Unterstützung erhalten. BEM besteht aus verschiedenen Maßnahmen, die in der Regel auf Kosten des Arbeitgebers umgesetzt werden, um die Wiedereingliederung von erkrankten Mitarbeitenden zu fördern.
Wann greift das BEM?
Laut Gesetz muss ein BEM-Verfahren initiiert werden, wenn ein Mitarbeitender 42 Tage innerhalb der letzten 365 Tage arbeitsunfähig war. Die 42 Tage müssen nicht am Stück, sondern können verteilt auf ein Jahr festgestellt werden.
Ziel eines BEM-Gesprächs ist es herauszufinden, ob und inwiefern die Arbeit selbst zur Arbeitsunfähigkeit beiträgt, und wie Umstände verändert oder angepasst werden können, um dies zu vermeiden. Bei jedem Schritt kann eine externe Beratung durch professionelle Expertinnen und Experten hinzugezogen werden. Da BEM ein Freiwilligkeitsprogramm ist, kann der oder die Betroffene das Verfahren jederzeit abbrechen.
Gesetze und gesetzliche Pflicht zum BEM
Laut dem Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) sind Arbeitgeber verpflichtet, ein BEM einzuführen, wenn innerhalb des letzten Jahres mehr als 42 Tage Arbeitsunfähigkeit bei einem Mitarbeitenden festgestellt wurden – auch für sozialversicherungspflichtige oder freie Beschäftigungsverhältnisse.
§ 167 SGB IX – Rehabilitation und Teilhabe von Menschen mit Behinderungen
Legt fest, dass Arbeitgeber verpflichtet sind, ein BEM zu initiieren, wenn innerhalb des letzten Jahres bei einem Mitarbeitenden mehr als 42 Tage Arbeitsunfähigkeit festgestellt wurden – im Interesse der Wiederherstellung der Erwerbsfähigkeit und zum Schutz des Arbeitsplatzes.
§ 44 SGB IX – Stufenweise Wiedereingliederung
Regelt die stufenweise Wiedereingliederung ins Berufsleben. Wer arbeitsunfähig ist und zurück in den Arbeitsprozess möchte, hat ein Recht auf BEM. Die Kosten trägt der Arbeitgeber.
Wer ist bei einem BEM-Prozess zu beteiligen?
Bei einem BEM-Verfahren übernehmen sowohl Arbeitgeber als auch Mitarbeitende verschiedene Rollen. Der Arbeitgeber informiert den Mitarbeitenden, verschickt das Einladungsschreiben, stößt das Verfahren an, erarbeitet den Aktionsplan und überwacht die Umsetzung.
Für den Mitarbeitenden ist die Teilnahme freiwillig – er oder sie kann bestimmen, welche Personen zusätzlich eingeladen werden, etwa Vertreter aus Betriebsrat, Gewerkschaft, Arbeitnehmervertretung, Kolleginnen oder Anwälte.
Datenschutz beim BEM
Da das BEM eng mit persönlichen, gesundheitlichen Daten zusammenhängt, müssen Arbeitgeber und Betroffene bestimmte Bestimmungen einhalten: Grundsätze des Datenschutzes, Information über den Verarbeitungszweck, keine Weitergabe an Dritte. BEM-Akten werden getrennt von Personalakten geführt – nur der BEM-Beauftragte hat Einsicht, bis der Mitarbeitende einer Weitergabe (z. B. an den Betriebsarzt) zustimmt.
Die Rolle des Betriebsrats beim BEM
Der Betriebsrat unterstützt und berät Mitarbeitende beim BEM-Verfahren, achtet auf die Einhaltung ihrer Interessen und nimmt an der Entwicklung des Aktionsplans teil. Er kontrolliert das Verfahren, unterstützt bei der Vermittlung geeigneter Arbeitsplätze, externer Experten oder Umschulungsmaßnahmen – und wird stets informiert, nimmt aber nur aktiv teil, wenn der oder die Betroffene es wünscht.
Kündigungsschutz und Auswirkungen des BEM-Verfahrens
Ein BEM bietet zusätzlichen Kündigungsschutz: Der Arbeitgeber darf während der Teilnahme nicht kündigen, es sei denn, eine gerechtfertigte Kündigung liegt vor. Besprochen werden alle notwendigen Maßnahmen zur Erleichterung der Rückkehr – etwa flexible Arbeitszeiten, veränderte Aufgaben oder Unterstützung bei Umschulungen.
Lehnt ein Arbeitnehmer das Verfahren ab, dürfen daraus keine arbeitsrechtlichen Konsequenzen entstehen – auch keine Kündigung. Kündigt ein Arbeitgeber jedoch ohne vorheriges BEM-Angebot, kann dies zu Schadensersatzansprüchen führen.
Mögliche Maßnahmen im BEM-Verfahren
Je nach Situation kommen unterschiedliche Maßnahmen zum Einsatz, um Mitarbeitende zurück in den Arbeitsalltag zu begleiten:
- Rehabilitation nach einer Erkrankung
- Ergonomische und medizinische Hilfsmittel (z. B. spezielle Schreibtische oder Bürostühle)
- Umschulungsmaßnahmen für neue Fähigkeiten
- Psychologische Beratung und Begleitung
- Vermittlung externer Experten und geeigneter Arbeitsplätze
- Flexible Arbeitszeiten zur Reduktion von Ängsten und Sorgen
Fazit
Das betriebliche Eingliederungsmanagement spielt eine entscheidende Rolle bei der Wiedereingliederung von Mitarbeitenden nach längerer Abwesenheit. Es bietet einen strukturierten Prozess und eine Reihe von Maßnahmen – von der Rehabilitation bis zu Umschulungen und flexiblen Arbeitszeiten – um Mitarbeitenden den Wiedereinstieg zu erleichtern und gleichzeitig ihre Gesundheit zu schützen.
Es bietet Vorteile für Mitarbeitende und Arbeitgeber gleichermaßen: erhält die Produktivität, minimiert Kosten und erfüllt eine soziale Rolle als Brücke zu geeigneten Lösungen. Entscheidend ist, dass beide Parteien das BEM-Verfahren als wertvollen und notwendigen Teil der Unternehmenskultur anerkennen – dann ist es eine Win-Win-Situation für alle Beteiligten.